Terms & Conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Palm Fiction GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundlegend für alle mit der Palm Fiction GmbH und dem Auftraggeber als Unternehmer abgeschlossenen Produktionsverträgen über die Erbringung bzw. Erstellung von Projekten/ Dienstleistungen.
Hiervon abweichende Vorgaben des Auftraggebers gelten nur dann, wenn die Vertragsparteien dies zuvor ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.
§2 Zustandekommen des Vertrages
Auf Anfrage über den Abschluss eines Projektvertrages durch den Auftraggeber an die Palm Fiction GmbH erhält der Auftraggeber ein Vertragsangebot. Es besteht dann die Möglichkeit individuelle Vorstellungen und Regelungen zu vereinbaren.
Erst wenn der Auftraggeber und die Palm Fiction GmbH dann zu einem abschließenden Ergebnis gelangt sind, wird das Ergebnis dieser Vereinbarung schriftlich in einem verbindlichen Angebot fixiert, wobei die vorliegenden AGB der Palm Fiction GmbH zusätzlich gelten.
Nimmt der Auftraggeber dann das individuell überarbeitete und/oder ausgestaltete Vertragsangebot schriftlich an, so ist der Projektvertrag rechtsverbindlich abgeschlossen worden.
Die Palm Fiction GmbH fühlt sich längstens 30 Tage (ab Übersendung des verbindlichen Angebotes an den Auftraggeber) an das Angebot gebunden.
§3 Verpflichtungen der Palm Fiction GmbH
Die Palm Fiction GmbH ist zur vertraglich vereinbarten Leistungserbringung verpflichtet. Sie übernimmt die Konzeption der Aufträge zu den vereinbarten Leistungen sowie deren kaufmännische und organisatorische Umsetzung.
Die Palm Fiction GmbH benennt dem Auftraggeber nach Angebotsannahme einen Fertigstellungstermin. Sollen nach Vertragsschluss Änderungswünsche durch den Auftraggeber umgesetzt werden, so verschiebt sich der Fertigstellungstermin entsprechend. Anderweitig kann der Fertigstellungstermin mit dem Auftraggeber im Einvernehmen mit der Palm Fiction GmbH gemeinsam bestimmt werden.
Es bestehen keine Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber der Palm Fiction GmbH in einem solchen Fall.
Die Palm Fiction GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wenn sie den vereinbarten Fertigstellungstermin nicht einhalten kann und zuvor eine angemessene Nachfrist zur Fertigstellung durch den Auftraggeber gesetzt wurde.
Die Palm Fiction GmbH haftet nicht für Ereignisse, die zur Nichteinhaltung des Fertigstellungstermins führen oder die Herstellung der Aufnahmen dauerhaft verhindern, welche nicht in ihrem Wirkungskreis liegen, wie insbesondere Naturkatastrophen, Stromausfälle, höhere Gewalt, Pandemien, Reiseverboten usw.
Die Palm Fiction GmbH haftet im Falle eines unwiderruflichen Datenverlustes der Projektaufnahmen nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
In all diesen Fällen behält die Palm Fiction GmbH ihren Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung, muss sich jedoch etwaige ersparte Aufwendungen/Kosten anrechnen lassen.
§4 Verpflichtungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist gemäß der vertraglichen Vereinbarung dazu verpflichtet die vereinbarte Vergütung an die Palm Fiction GmbH zu zahlen. Er hat der Palm Fiction GmbH alle zur Erstellung des Projekts benötigten Daten zur streng vertraulichen Behandlung rechtzeitig, vollständig sowie frei von Rechten Dritter zur Verfügung zu stellen. Ebenso hat der Auftraggeber bei dem durch ihn zur Verfügung gestellten Material sicherzustellen, dass dessen Nutzung durch die Palm Fiction GmbH in der vertraglich vereinbarten Art und Weise und in dem vereinbarten Umfang rechtskonform ist und nicht gegen Rechte Dritter verstößt.
Der Auftraggeber haftet für diesbezügliche Rechtsverstöße.
Stellt der Auftraggeber der Palm Fiction GmbH unwiederbringliches oder schwer zu ersetzendes Projektmaterial zur Leistungserbringung zur Verfügung, so liegt das Risiko für Verlust oder Beschädigung beim Auftraggeber.
Ihm obliegt es, ggf. Sicherheitskopien anzufertigen oder eine Zusatzversicherung abzuschließen.
§5 Stornierung
Ein Auftrag kann durch den Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen ab Auftragserteilung kostenlos schriftlich storniert werden. Maßgeblich für die Beurteilung der Einhaltung der Frist ist der Eingang der Stornierungserklärung (Datum/Uhrzeit) im Büro der Palm Fiction GmbH.
Sollte der Auftraggeber die 14 Tage Frist
versäumt haben, gelten grundsätzlich folgende gestaffelte Stornierungsgebühren:
– Stornierungseingang innerhalb 14 – 7 Tage vor Produktionsbeginn:
Stornierungsgebühr in Höhe von 30 % der vereinbarten Auftragssumme
– Stornierungseingang innerhalb 7 – 3 Tage vor Produktionsbeginn:
Stornierungsgebühr in Höhe von 60 % der vereinbarten Auftragssumme
– 3 Tage vor Produktionsbeginn: Stornierungsgebühr in Höhe von 90 % der vereinbarten
Auftragssumme.
Ansonsten gelten die allgemeinen Bedingungen bei Kündigung von Verträgen gem. BGB.
Eine individuelle Vereinbarung ist möglich.
§6 Preise und Zahlungsbedingungen
Die zu zahlenden Preise sind dem angenommenen Angebot zu entnehmen. Es handelt sich um Nettopreise zzgl. der aktuellen gesetzlich geltenden MwSt.
Für Zahlungen ist ausschließlich die nachfolgend aufgeführte Kontoverbindung zu
nutzen:
Kreditinstitut: Commerzbank
IBAN: DE62 1004 0048 0384 7290 00
BIC: COBADEFFXXX
Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss, die auf Schwankungen von Wechselkursen, Lohn – oder Werkstoffverteuerungen, sowie unwesentlicher Erhöhung beispielsweise von Reisekosten beruhen, können durch die Palm Fiction GmbH an den Auftraggeber weitergegeben werden.
Die Vergütung ist bei Abnahme der Leistung, des Produktes oder des Werkes fällig.
Werden die bestellten Arbeiten, Produkte oder Leistungen in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Produktes/der Leistung fällig.
Erfordert ein Auftrag von der Palm Fiction GmbH hohe finanzielle Vorleistungen, so kann die Palm Fiction GmbH einen entsprechenden Betrag in Vorausleistung vom Auftraggeber verlangen. Diesbezügliche Einzelheiten sind im Produktionsvertrag individuell zu regeln.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist die Palm Fiction GmbH zum Rücktritt nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB berechtigt.
Die Palm Fiction GmbH ist ebenso im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt einen Produktionsstopp einzulegen. Der Auftraggeber haftet für die damit verbundenen Folgen (Mehrkosten) gegenüber der Palm Fiction GmbH.
§7 Durchführung der Produktion
Die Palm Fiction GmbH erstellt ein Projekt auf Basis der vereinbarten Bedingungen in einer Qualität, welche der Musterrolle (dargestellt unter Referenzen auf der Unternehmenswebsite www.palmfiction.com ) als Qualitätsstandard entspricht.
Die Palm Fiction GmbH ist verpflichtet ein in Ton- und Bildqualität nutzbares Werk herzustellen.
Die Palm Fiction GmbH übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Werbewirksamkeit und/oder den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges der Produktion beim Auftraggeber.
Die Palm Fiction GmbH ist berechtigt Dritte zur Erfüllung Ihrer vertraglichen Verpflichtung zu beauftragen.
Die Palm Fiction GmbH ist stets bemüht auch die individuellen Wünsche des Auftraggebers bei der Erstellung der Aufnahmen und Produktion auf Basis der vereinbarten Anwesenheitszeit des Produktionsteams am Produktionsort zu berücksichtigen. Diese sollten die eigentliche Produktion nicht beeinträchtigen.
Die Palm Fiction GmbH hat jedoch das Letztentscheidungsrecht.
Die Palm Fiction GmbH ist berechtigt, aber nicht gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, die Daten/Dateien der Filmproduktion zu speichern. Im Falle des vollständigen Verlustes der Daten zur Filmproduktion nach Gefahrübergang auf den Auftraggeber bestehen keinerlei Ansprüche des Auftraggebers gegenüber der Palm Fiction GmbH.
§ 8 Abnahme
Das Endabnahmeverfahren beginnt nach Übersendung der Projektproduktion an den Auftraggeber mit der ausdrücklichen schriftlichen Aufforderung zur Erteilung der Endabnahme.
Die Produktion gilt in den folgenden Fällen als verbindlich endabgenommen:
Der Auftraggeber erklärt gegenüber der Palm Fiction GmbH die ausdrückliche schriftliche Abnahme der Produktion;
Der Auftraggeber nutzt die Produktion für den vertraglich vereinbarten Zweck;
Der Auftraggeber veröffentlicht die Produktion;
Der Auftraggeber zeigt innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Erhalt der Produktion keinen wesentlichen Mangel in Schriftform (postalisch oder per E-Mail) an.
Ein unwesentlicher Mangel liegt vor, wenn das Produkt von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit geringfügig abweicht, jedoch die gewöhnliche und bei Leistungen dieser Art übliche Verwendungsmöglichkeit aufweist.
Ein unwesentlicher Mangel liegt auch vor, wenn beispielsweise eine Filmproduktion die vertraglich vereinbarte Laufzeit in Höhe von 5 % über- oder unterschreitet.
Liegt ein wesentlicher Mangel vor, so ist die Palm Fiction GmbH verpflichtet diesen Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Die Palm Fiction GmbH zeigt dem Auftraggeber dann schriftlich die Mangelbeseitigung an und fordert den Auftraggeber erneut auf, die Mangelbeseitigung innerhalb von drei Werktagen zu überprüfen und im Falle der erfolgreichen Mangelbeseitigung innerhalb drei weiterer Werktage die schriftliche Endabnahme zu erklären.
Die Produktion gilt als endabgenommen, wenn der Auftraggeber dies fristgemäß erklärt oder aber keine Erklärung abgibt, das Werk veröffentlicht, das Werk für den vertraglich vereinbarten Zweck nutzt, kein wesentlicher Mangel mehr vorhanden ist. Zeigt der Auftraggeber den Fortbestand des wesentlichen Mangels form- und fristgerecht an, so ist die Palm Fiction GmbH berechtigt und verpflichtet einen zweiten Mangelbeseitigungsversuch innerhalb einer angemessenen Frist zu unternehmen.
Erst nachdem auch der 2. Mangelbeseitigungsversuch fehlgeschlagen ist, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Ansprüche und Rechte gegen die Palm Fiction GmbH zu.
§9 Übergang von Rechten
Die Palm Fiction GmbH räumt dem Auftraggeber das zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte einfache Recht ein, das Produkt für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck zu nutzen. Alle anderen Nutzungsrechte bleiben bei der Palm Fiction GmbH. Welche Nutzungsrechte gelten wird im jeweiligen Angebot der Palm Fiction GmbH an den Auftraggeber vereinbart und schriftlich festgehalten. Mit der Auftragsbestätigung und vollständigen Bezahlung erwirbt der Kunde nur die Rechte am fertigen Bild-/ und/ oder Videomaterial und oder fertigen Produkten, nicht aber am Rohmaterial.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Nutzungsrechte bei der Palm Fiction GmbH.
Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachige Synchronisation und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden.
Sollten weitere Nutzungsrechte zu einem späteren Zeitpunkt für den Auftraggeber relevant sein oder werden, müssen diese gesondert mit der Palm Fiction GmbH vereinbart und vergütet werden.
Nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Palm Fiction GmbH dürfen einfache Nutzungsrechte an Dritte weitergegeben werden. Im Falle einer nicht genehmigten Verwertung, Vervielfältigung oder Adaption in Eigenregie oder durch Dritte ist gegenüber der Palm Fiction GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € zu entrichten.
Der Auftraggeber hat bei jeder Nutzungshandlung sicherzustellen, dass als Urheber die Palm Fiction GmbH bzw. von der Palm Fiction GmbH bezeichnete Dritte genannt werden.
Die Palm Fiction GmbH behält sich das Recht vor fertige Produkte/ Produktionen zu Präsentationszwecken und/ oder Werbe-/ Referenzzwecken auf Ihrer Website, Werbemitteln und ihren Social-Media-Kanälen einzusetzen.
§10 Rohmaterial
Sämtliche nicht bearbeitete Inhalte in Wort, Bild und Ton gelten als Rohmaterial (im Folgenden als Rohmaterial genannt). Die Rechte für Rohmaterial liegen und bleiben ausschließlich bei der Palm Fiction GmbH.
Im Falle einer Auftragsstornierung durch den Auftraggeber bleiben sämtliche, diesem bereits zugeleitete Ideen und Konzeptionsvorschläge bei der Palm Fiction GmbH unabhängig von Art und Form der Werke. Sie unterliegen dem Urheberrecht und gelten als geschütztes, geistiges Eigentum.
Die Palm Fiction GmbH ist befugt, diese Ideen und Konzeptionsvorschläge durch schriftliche Erklärung und gegen entsprechende Vergütung freizugeben.
Wir behalten es uns vor das Rohmaterial für Showreels und Eigenproduktionen zu verwenden und zu veröffentlichen.
Kein Rohmaterial wird für Projekte von anderen Kunden verwendet. Wünscht der Kunde die Rechte am gesamten Rohmaterial zu erwerben, sowie Rechte an einzelnen Aufnahmen können nach gesonderter Absprache diese separat erworben werden.
§11 Sicherung des Projekt-/ Produktionsmaterials
Nach erfolgter Abnahme der Auftragsproduktion durch den Auftraggeber speichert die Palm Fiction GmbH die Originaldateien der Produktion auf seinen eigenen Servern oder auf Servern externer Dienstleister. Der Zugang der Server ist verschlüsselt und Dritten nicht zugänglich. Über Dauer und Umfang der Speicherung der Originaldateien entscheidet allein die Palm Fiction GmbH (gewöhnlich für circa 1 Jahr). Im Falle von etwaigen Datenverlusten, bei denen die vertragsgegenständlichen Aufnahmen vollständig oder teilweise unwiderruflich verloren gehen besteht keine Schadensersatzforderungsansprüche seitens des Auftraggebers.
Sollte der Auftraggeber die Speicherung ausdrücklich wünschen, muss er dies Anzeigen und dann wird die Speicherung und ihre Vergütung separat verhandelt.
§12 Datenschutz
Sämtliche Daten, die durch die Nutzung der Palm Fiction GmbH Webseite oder durch den Kontakt unserer Vertriebsmitarbeiter erhoben und/oder gespeichert werden, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen sind die Angaben zum Namen und Kontaktmöglichkeiten des Ansprechpartners und Informationen zum Produktions-/ Drehort, die zur Auftragserfüllung ausschließlich an unsere Mitarbeiter/ Produzenten und Dienstleister weitergegeben werden. Diese haben sich im Rahmen einer vertraglich geregelten Zusammenarbeit zum Stillschweigen verpflichtet, dass unter anderem die jegliche Weitergabe von Kundendaten untersagt.
§13 Haftung
Der Auftraggeber haftet für die im Zusammenhang mit der Verwendung des Film-/ und Bildmaterials stehenden Texte. Eine tendenzfremde Verwendung oder Verfälschung sowie strafrechtlich relevante Nutzungen, insbesondere die zur Herabwürdigung des Urhebers, abgebildeter Personen oder sonstiger Dritter inklusive Personenvereinigungen führen können, sind unzulässig.
Der Auftraggeber ist auch dafür verantwortlich, dass er die Freigabe zur Veröffentlichung von den auf dem von der Palm Fiction GmbH erstellen Film-/ und Bildmaterial abgebildeten Personen (Rechteabtretung) einholt, soweit dies gesetzlich notwendig ist.
Für jede aus der Veröffentlichung von Filmmaterial, Bildmaterial und/ oder ihrem Zusammenhang mit dem veröffentlichten Text ruhende Rechtsverletzung, insbesondere von allgemeinen Persönlichkeitsrechten, Kunsturheberrechten, Markenrechten und/ oder Eigentumsrechten sowie Eingriffen in die Privatsphäre Dritter, ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Er allein ist in diesen Fällen dem Verletzten gegenüber schadensersatzpflichtig und stellt die Palm Fiction GmbH von allen der Palm Fiction GmbH gegenüber geltend gemachten Schadensersatzansprüchen frei.
§14 Making Of & Social Media
Bei jedem Dreh erstellt die Palm Fiction GmbH nebenbei Making Of Fotos von ihren Mitarbeitern bei der Arbeit, die Sie auf ihren Social-Media-Kanälen veröffentlicht. Bei manchen Projekten erstellt die Palm Fiction GmbH auch individuelle Making Of Videos für ihren Social Media Auftritt. Mit Auftragserteilung stimmt der Kunde zu, dass die Palm Fiction GmbH Inhalte (Fotos, Videos, Stories usw.) auf ihren Social-Media-Kanälen posten darf.
Sollte dies vom Auftraggeber ausdrücklich nicht gewünscht/ erlaubt sein, muss dieser dies sofort anzeigen und kann die Palm Fiction GmbH ohne ihre vorherige Kenntnis nicht zum Schadensersatz verpflichten.
§15 Versand und Gefahrübergang
Die Palm Fiction GmbH schuldet die Versendung der Produktion auf einem entsprechenden Datenträger an den Auftraggeber (sogenannte Schickschuld). Das heißt, der Erfüllungsort liegt bei der Palm Fiction GmbH und die Gefahr (Verlust oder Beschädigung) geht auf den Auftraggeber über, wenn die Palm Fiction GmbH den Datenträger mit der Produktion an ihrem Geschäftssitz an ein Transportunternehmen übergeben hat.
§16 Rücktritt vom Vertrag
Es gelten die gesetzlichen Rücktrittsbedingungen.
§17 Rechtswahl
Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen der Auftragnehmerin/ AGB-Verwenderin und ihrem Auftraggeber/Unternehmer/Kaufmann findet vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung
§18 Gerichtsstand
Gerichtsstandort bei Streitigkeiten ist Berlin.
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